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ILE Zellertal - Stellenausschreibung

ILE Zellertal - Stellenausschreibung

Die ILE Zellertal (bestehend aus dem Markt Bodenmais und den Gemeinden Arnbruck, Drachselsried und Langdorf) besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines weiteren IT-Systembetreuers.

Hierfür suchen wir eine/n

Fachinformatiker/Systemintegration (w/m/d)
in Vollzeit oder Teilzeit

Ihr Aufgabengebiet umfasst die Mitarbeit in der IT-Systembetreuung der Mitgliedsgemeinden der ILE Zellertal. Die Einstellung und Beschäftigung erfolgen durch die Gemeinde Arnbruck. Dienstort ist Arnbruck.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Unterstützung des IT-Systembetreuers in allen seinen Tätigkeitsbereichen
  • IT-Systembetreuung in den kommunalen Einrichtungen (Grundschulen, Kindergärten, Bauhöfe, Kläranlagen, Bädern, Bibliotheken)
  • Planung und Durchführung der IT-Beschaffungen in allen Bereichen der Mitgliedsgemeinden der ILE Zellertal
  • Fortführung des bestehenden Informationssicherheitskonzeptes (ISK) sowie Unterstützung des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)
  • Vertretung des IT-Systembetreuers

Wir erwarten:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker/Systemintegration oder vergleichbare technische Ausbildung
  • umfangreiche Kenntnisse in aktuellen Microsoft-Windows-Server- und Clientbetriebssystemen sowie Standard-Anwenderprogrammen
  • umfangreiche Kenntnisse in aktuellen Netzwerktechnologien (insbesondere TCP/IP und LAN)
  • wünschenswert wären Grundkenntnisse in der Vergabe von IT-Leistungen in Zusammenhang mit den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
  • die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge schnell zu erfassen und flexibel auf neue Sachverhalte zu reagieren (User Support und Troubleshooting)
  • Teamfähigkeit, Serviceorientierung, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Mobilität
  • Führerschein Klasse B

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entsprechend Qualifikation und Berufserfahrung
  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit guten Fortbildungsmöglichkeiten, ggf. auch in Teilzeit

 


 

Alternativ suchen wir ebenfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Auszubildenden (w/m/d)
zum Fachinformamtiker/Systemintegration

Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird neben den ILE-Gemeinden auch bei externen Dienstleistern absolviert. Der Berufsschulstandort ist Passau. Die Vergütung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD).

Unsere Anforderungen sind:

  • mittlere Reife oder M-Zug
  • gutes technisches Verständnis, Fähigkeit zu logisch-abstraktem Denken
  • Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft

Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung sind Sie in der Lage, IT-Systeme zu planen und zu konfigurieren, diese Systeme einzurichten, zu verwalten und bei Problemen diese zu beheben. Unabhängig davon bieten wir bei entsprechender Leistung sehr gute Chancen auf Übernahme im Bereich der ILE Zellertal.

 


 

Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Gemeinde Arnbruck, Personalstelle, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck. Bewerbungsschluss ist der 16. Juni 2023. Auskünfte erteilt die Gemeinde Arnbruck, Frau Bürgermeisterin Angelika Leitermann (Tel. 09945 9410-10).

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nicht zurücksenden. Schwerbehinderte Personen oder ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde engagiert sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bietet flexible Arbeitszeitregelungen. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.

 

Veröffentlicht am 17.05.2023

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Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Breitbandausbau in der Gemeinde Arnbruck im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Ansprechpartner: Herr Adi Schrötter, Tel.: 09945 941018,
E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.05.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Arnbruck nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Adi Schrötter (E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de)

Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
Download Nutzungsbedingungen Geodaten
Download Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (12.05.2021)
Die Gemeinde Arnbruck ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Arnbruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 02.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Download Markterkundung Bekanntmachung


Förderschritt 3: Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlichung am 31.08.2022

Download Ergebnis der Markterkundung

 

Veröffentlicht am 17.05.2021

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Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps

Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps

Sehenswürdigkeiten, Ausflugstipps und Meldungen zu aktuellen Veranstaltungen und Co. finden Sie selbstverständlich ebenfalls online, auf unserer Tourismusseite www.zellertal-online.de.
Schaun´s doch mal vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Bebauungsplan GE "Am Flugplatz – Erweiterung 1" Deckblatt Nr. 08

Bebauungsplan GE

Änderung des Bebauungsplanes GE "Am Flugplatz – Erweiterung 1" der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 08
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 20. April 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 24, hinsichtlich der Erweiterung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Am Flugplatz“, zu ändern. Nachdem dadurch die Grundzüge der Bauleitplanung berührt werden, erfolgt die Änderung nach den Vorschriften der §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird deshalb Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens Montag, 10. Juli 2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck, hierzu zu äußern.

Der Entwurf der Deckblattänderung mit Begründung und Umweltbericht kann im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 4) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.arnbruck.de (Rubrik Aktuelles und Service – Neues aus Arnbruck) veröffentlicht.

Zusätzlich wird ein Erörterungstermin im Rathaus der Gemeinde Arnbruck stattfinden, bei welchem die Planung vorgestellt wird und Fragen hierzu gestellt werden können. Der Termin wird in der Presse bekannt gegeben.

Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkt keine Erklärung erfolgt, wird Einverständnis mit der aktuellen Planung angenommen. Eine nicht fristgerecht abgegebene Erklärung kann bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Arnbruck, 01. Juni 2023
GEMEINDE ARNBRUCK
gez. Leitermann
Erste Bürgermeisterin


Hinweis: Das Deckblatt Nr. 08 mit Begründung und Umweltbericht sowie die Anlagen 1, 2 und 3 können hier eingesehen werden.

Veröffentlicht am 01.06.2023

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Landschaftsplan Deckblatt Nr. 06

Landschaftsplan Deckblatt Nr. 06

Änderung des Landschaftsplanes der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 06 hinsichtlich der Erweiterung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Am Flugplatz“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 20. April 2022 beschlossen, den Landschaftsplan der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 06, hinsichtlich der Erweiterung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Am Flugplatz“, zu ändern. Nachdem dadurch die Grundzüge der Bauleitplanung berührt werden, erfolgt die Änderung nach den Vorschriften der §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird deshalb Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens Montag, 10. Juli 2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck, hierzu zu äußern.

Der Entwurf der Deckblattänderung mit Begründung und Umweltbericht kann im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 4) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.arnbruck.de (Rubrik Aktuelles und Service – Neues aus Arnbruck) veröffentlicht.

Zusätzlich wird ein Erörterungstermin im Rathaus der Gemeinde Arnbruck stattfinden, bei welchem die Planung vorgestellt wird und Fragen hierzu gestellt werden können. Der Termin wird in der Presse bekannt gegeben.

Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkt keine Erklärung erfolgt, wird Einverständnis mit der aktuellen Planung angenommen. Eine nicht fristgerecht abgegebene Erklärung kann bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Arnbruck, 01. Juni 2023
GEMEINDE ARNBRUCK
gez. Leitermann
Erste Bürgermeisterin


Hinweis: Das Deckblatt 06 mit Begründung und Umweltbericht sowie die Anlagen 1, 2 und 3 können hier eingesehen werden.

Veröffentlicht am 01.06.2023

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Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 24

Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 24

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 24 hinsichtlich der Erweiterung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Am Flugplatz“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 20. April 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 24, hinsichtlich der Erweiterung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Am Flugplatz“, zu ändern. Nachdem dadurch die Grundzüge der Bauleitplanung berührt werden, erfolgt die Änderung nach den Vorschriften der §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird deshalb Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens Montag, 10. Juli 2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck, hierzu zu äußern.

Der Entwurf der Deckblattänderung mit Begründung und Umweltbericht kann im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 4) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen im Internet unter www.arnbruck.de (Rubrik Aktuelles und Service – Neues aus Arnbruck) veröffentlicht.

Zusätzlich wird ein Erörterungstermin im Rathaus der Gemeinde Arnbruck stattfinden, bei welchem die Planung vorgestellt wird und Fragen hierzu gestellt werden können. Der Termin wird in der Presse bekannt gegeben.

Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkt keine Erklärung erfolgt, wird Einverständnis mit der aktuellen Planung angenommen. Eine nicht fristgerecht abgegebene Erklärung kann bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Arnbruck, 01. Juni 2023
GEMEINDE ARNBRUCK
gez. Leitermann
Erste Bürgermeisterin


Hinweis: Das Deckblatt Nr. 24 mit Begründung und Umweltbericht sowie die Anlagen 1, 2 und 3 können hier eingesehen werden.

Veröffentlicht am 01.06.2023

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Bekanntmachung Veränderungssperre

Bekanntmachung Veränderungssperre

Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Bereich des Bebauungsplans „Ortsmitte Arnbruck“

Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 03.05.2023 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Bereich des Bebauungsplans „Ortsmitte Arnbruck“, also für die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 90/1, 120/7, 83/2, 81, 82/1, 83, 83/3, 95/3, 84, 84/1, 86, 85, 86/2, 66/3, 86/3, 89/1, 89, 91, 92, 94, 96, 100, 101, 101/1, 102/1, 103/1, 121, 98/1, 51, 99, 49/3, 49/2, 49, 49/4, 52, 54, 53, 53/1, 120/16, 47/4, 47/5, 40/4, 47, 47/3, 47/2, 46, 45, 43/2, 43, 43/3, 40/3, 43/4, 40/2, 41, 37/2, 42/2, 44, 40/5, 120/11, 37/1, 37, 39/2, 66/5, 65/2, 97/1, 63/3, 62/1, 61, 65, 65/1, 64, 93, 65/3, 120/8, 66/4, 66, 67, 70 und 70/1 der Gemarkung Arnbruck beschlossen, eine Satzung über die Veränderungssperre zu erlassen.

Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Diese liegt im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 4) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen über den Internetauftritt der Gemeinde Arnbruck unter www.arnbruck.de (Rubrik Aktuelles und Service – Neues aus Arnbruck) eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.
 

Arnbruck, 30. Mai 2023
GEMEINDE ARNBRUCK
gez. Leitermann
Erste Bürgermeisterin


Hinweis: Die Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Bereich des Bebauungsplans "Ortsmitte Arnbruck" kann hier eingesehen werden.

 

Veröffentlicht am 30.05.2023

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Wasserversorgung Arnbruck

Wasserversorgung Arnbruck

Bekanntgabe Ergebnisse Trinkwasseruntersuchungen

Die Gemeinde Arnbruck veröffentlicht an dieser Stelle die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Arnbruck und kommt damit ihrer Verpflichtung aus § 21 Abs. 1 Satz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach.

Auftraggeber:
Gemeinde Arnbruck
Gemeindezentrum 1
93471 Arnbruck

Auftragnehmer aktuell:
Labor Kneißler GmbH & Co. KG
Unterer Mühlweg 10
93133 Burglengenfeld

 

Veröffentlicht am 12.05.2023

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ILE Zellertal

ILE Zellertal

Bekanntmachung zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Bekanntmachung zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Zur Bekanntmachung
 

Veröffentlicht am 31.01.2023

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Förderverein Panoramabad Arnbruck

Förderverein Panoramabad Arnbruck

Beitritt ab sofort möglich

Geglückter Start für „Förderverein Panoramabad Arnbruck“

Angelika Leitermann und Thomas Kufner an die Vereinsspitze gewählt – 38 Gründungsmitglieder

38 Mitglieder gründeten im Hallenbad-Café den „Förderverein Panoramabad Arnbruck“ und wählten mit Angelika Leitermann (1. Vorsitzende), Thomas Kufner (2. Vorsitzender) und Maria Müller (Kassier) zugleich die Initiatoren des neuen Vereins an die Spitze. Beate Egner wurde zur Schriftführerin gewählt.

Als Beisitzer wurden Matthias Müller, Stefan Siebert und Robert Trum gewählt, als Kassenprüfer Jana Graßl und Antonia Triffo. Bürgermeister Hermann Brandl, der die Wahl zusammen mit 2. Bürgermeister Franz Kroiß und Gemeinderätin Rosemarie Kaeser leitete, dankte allen, die am Zustandekommen des neuen Vereins mitgewirkt hatten, weil damit die Verbundenheit der Bevölkerung mit dem Panoramabad als Stätte des Schulsports und der Erholung aller Altersgruppen deutlich zum Ausdruck komme.

Zuvor hatten Angelika Leitermann, Thomas Kufner und Maria Müller die Ziele des Vereins und seine Satzung erläutert: „Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schwimmsports und der öffentlichen Gesundheitspflege für alle Altersgruppen“ heißt es im Paragraf 2 der Satzung, in der auch die Grundlagen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Eintragung als e. V. ins Vereinsregister festgelegt wurden. „Außerdem will der Verein sicherstellen, dass nicht nur der Schulsport, sondern auch der Schwimmsport für alle Altersgruppen mit Kursen zum Schwimmen, Rettungsschwimmen, Seniorenschwimmen, Durchführung von Schwimmveranstaltungen und Gymnastik durchgeführt wird.“

Dafür braucht man Geld und das will der Verein durch Mitgliedsbeiträge (12 Euro für Einzelmitglieder, 30 Euro für Familien pro Jahr) sowie durch Veranstaltungen erwirtschaften, daneben nimmt man auch Spenden und andere Zuwendungen an, wobei man die Grundsätze der Gemeinnützigkeit und der Steuerbegünstigung zu beachten hat. Insgesamt umfasst die Satzung, die bereits fachlich geprüft worden war, sechs eng bedruckte Seiten. Sie wurde einstimmig beschlossen.

Um den Kontakt zu allen zu halten die mit dem Bad zu tun haben, wurde ein Beirat bestimmt: Bürgermeister Hermann Brandl (Gemeinde und Hausherr), Karl-Heinz Schedlbauer (Bademeister), Rosemarie Kaeser und Franz Kroiß (Gemeinderat), Margret Kilger (Grundschule), Theresa Leitermann (SV-Schwimmabteilung) und Antonia Triffo (Wasserwacht).

Dass die Initiative, für das Panoramabad aktiv zu arbeiten, auch außerhalb der Gemeinde Arnbruck große Wertschätzung erfährt, zeigte sich bei einer großen Gartenausstellung in Patersdorf, als der Förderverein aus den Händen der Brüder Anton, Hans-Dieter und Peter Wittenzellner eine 3.500-Euro-Spende (Erlös der Tombola) überreicht bekam. Leitermann: „Wir haben uns riesig darüber gefreut, dass wir so großartig unterstützt werden!“

Bildunterschrift:
Der „Förderverein Panoramabad Arnbruck“, der im Hallenbad-Café gegründet wurde, wählte auch gleich eine tatkräftige Vorstandschaft mit (von links) Bürgermeister Hermann Brandl, Antonia Triffo, Theresa Leitermann, Jana Graßl, Schriftführerin Beate Egner, 1. Vorsitzenden Angelika Leitermann, Stefan Siebert, 2. Vorsitzenden Thomas Kufner, Gemeinderat Robert Trum, Kassier Maria Müller, Matthias Müller, Gemeinderätin Rosemarie Kaeser und 2. Bürgermeister Franz Kroiß.
Hier zur Satzung
Hier zur Beitrittserklärung

Veröffentlicht am 18.08.2016

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Schnelles Internet

Schnelles Internet

Der Breitbandausbau in Arnbruck läuft bereits auf Hochtouren.
Nähere Informationen finden Sie HIER