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Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps
Sehenswürdigkeiten, Ausflugstipps und Meldungen zu aktuellen Veranstaltungen und Co. finden Sie selbstverständlich ebenfalls online, auf unserer Tourismusseite www.zellertal-online.de.
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Einbeziehungssatzung i. V. m. Klarstellungssatzung „Niederndorf“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Satzung über die Klarstellung der Grenzen und Einbeziehung von Teilflächen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Niederndorf
Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 11.09.2024 beschlossen, eine Satzung hinsichtlich der Klarstellung der Grenzen und Einbeziehung von Teilflächen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Niederndorf, aufzustellen. Nachdem dadurch die Grundzüge der Bauleitplanung berührt werden, erfolgt die Änderung nach den Vorschriften der §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
Es wird Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens Freitag, 31. Januar 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Arnbruck hierzu zu äußern. Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. an bauamt@arnbruck.landkreis-regen.de ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. per Post an Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck) abgegeben werden.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung ist im Internet unter www.arnbruck.de/de/aktuelles-und-service/neues-aus-arnbruck veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 13) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Zusätzlich wird ein Erörterungstermin im Rathaus der Gemeinde Arnbruck stattfinden, bei welchem die Planung vorgestellt wird und Fragen hierzu gestellt werden können. Der Termin wird in der Presse auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkt keine Erklärung Ihrerseits erfolgt, wird Ihr Einverständnis mit der aktuellen Planung angenommen. Eine nicht fristgerecht abgegebene Erklärung kann bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Gemeinde Arnbruck unter www.arnbruck.de/de/service/datenschutz.
Arnbruck, 19.12.2024
GEMEINDE ARNBRUCK
gez. Leitermann
Erste Bürgermeisterin
Hinweis:
Der Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung mit Begründung kann hier eingesehen werden.
Der Erörterungstermin findet am 20.01.2025 von 17.00 bis 18.00 Uhr statt.
Veröffentlicht am 19.12.2024
Flächennutzungsplan - Deckblatt Nr. 27
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 27
hinsichtlich der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich im Bereich Gutendorf
Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 03. Juli 2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 27, hinsichtlich der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich im Bereich Gutendorf, zu ändern. Nachdem dadurch die Grundzüge der Bauleitplanung berührt werden, erfolgt die Änderung nach den Vorschriften der §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
Es wird Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens Freitag, 31. Januar 2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Arnbruck hierzu zu äußern. Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. an bauamt@arnbruck.landkreis-regen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. per Post an Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck) abgegeben werden.
Der Entwurf der Deckblattänderung mit Begründung und Umweltbericht ist im Internet unter www.arnbruck.de/de/aktuelles-und-service/neues-aus-arnbruck veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 13) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Zudem wird ein Erörterungstermin im Rathaus der Gemeinde Arnbruck stattfinden, bei welchem die Planung vorgestellt wird und Fragen hierzu gestellt werden können. Der Termin wird in der Presse und auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkt keine Erklärung Ihrerseits erfolgt, wird Ihr Einverständnis mit der aktuellen Planung angenommen. Eine nicht fristgerecht abgegebene Erklärung kann bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Gemeinde Arnbruck unter www.arnbruck.de/de/service/datenschutz.
Arnbruck, 19.12.2024
GEMEINDE ARNBRUCK
gez. Leitermann
Erste Bürgermeisterin
Hinweis:
Das Deckblatt Nr. 27 mit Begründung und Umweltbericht kann hier eingesehen werden.
Der Erörterungstermin findet am 20.01.2025 von 17.00 bis 18.00 Uhr statt.
Veröffentlicht am 19.12.2024
Wasserversorgung Arnbruck
Bekanntgabe Ergebnisse Trinkwasseruntersuchungen
Die Gemeinde Arnbruck veröffentlicht an dieser Stelle die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Arnbruck und kommt damit ihrer Verpflichtung aus § 21 Abs. 1 Satz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach.
Auftraggeber:
Gemeinde Arnbruck
Gemeindezentrum 1
93471 Arnbruck
Auftragnehmer aktuell:
Labor Kneißler GmbH & Co. KG
Unterer Mühlweg 10
93133 Burglengenfeld
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I / 2018
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II / 2018
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III / 2018
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV / 2018
- Rohwasseranalysen 2018
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I / 2019
- Radonanalyse nach Zuleitung Quelle Asperhöhe 1 / 4
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II / 2019
- Radonanalyse nach Zuleitung Quelle Asperhöhe 2 / 4
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III / 2019
- Radonanalyse nach Zuleitung Quelle Asperhöhe 3 / 4
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV / 2019
- Radonanalyse nach Zuleitung Quelle Asperhöhe 4 / 4
- Rohwasseranalysen 2019
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I / 2020
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II / 2020
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2020
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2020
- Rohwasseranalysen 2020
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2021
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2021
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2021
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2021
- Rohwasseranalysen 2021
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2022
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2022
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2022
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2022
- Rohwasseranalysen 2022
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2023
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2023 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2023
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2023 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2023
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2023 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2023 - WBW Flugplatz
- Rohwasseranalysen 2023
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2024 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2024 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2024 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2024 - WBW Flugplatz
- Rohwasseranalysen 2024
Veröffentlicht am 18.12.2024
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes im Geltungsbereich der erweiterten Ortsmitte des Hauptortes Arnbruck
KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement der Gemeinde Arnbruck
Bewilligungszeitraum: 01.10.2021 bis 30.09.2023
Titel: KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement der Gemeinde Arnbruck
Bewilligungszeitraum: 01.10.2021 bis 30.09.2023
Förderkennzeichen: 03K17488
Beteiligte Partner:
- Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Internet: https://www.fz-juelich.de/ptj
- Veit Energie Consult GmbH, Lederinstraße 34, 94065 Waldkirchen, Internet: https://www.veit-energie.de/
Ziel und Inhalt:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Ziel ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten durch einen Klimaschutzmanager. Das Konzept soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Gemeinde verankern und als Vorbild für andere Gemeinden dienen. Es gilt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere relevante Akteursgruppen frühzeitig einzubinden. Das Klimaschutzkonzept soll aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und legt kurz- (ein bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung besagter THG-Emissionen fest. Die Inhalte des Klimaschutzkonzepts sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Gemeinde eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen.
Gesamtkosten: 156.412,84 Euro
Bundeszuschuss: 156.412,84 Euro
Weitere Informationen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Veröffentlicht am 04.06.2024
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Vollzug der tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften;
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand in der Gemeinde Bodenmais, Landkreis Regen
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regen zur Festlegung eines Sperrbezirks sowie der An-ordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
Hinweis zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
Bekanntmachung der Gemeinde Arnbruck
Unter folgendem Link finden sie die Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten:
ILE Zellertal
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Breitbandausbau in der Gemeinde Arnbruck im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Ansprechpartner: Herr Adi Schrötter, Tel.: 09945 941018,
E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.05.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Arnbruck nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Adi Schrötter (E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de)
Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
Download Nutzungsbedingungen Geodaten
Download Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (12.05.2021)
Die Gemeinde Arnbruck ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Arnbruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 02.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Download Markterkundung Bekanntmachung
Förderschritt 3: Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlichung am 31.08.2022
Download Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlicht am 17.05.2021
Förderverein Panoramabad Arnbruck
Beitritt ab sofort möglich
Geglückter Start für „Förderverein Panoramabad Arnbruck“
Angelika Leitermann und Thomas Kufner an die Vereinsspitze gewählt – 38 Gründungsmitglieder
38 Mitglieder gründeten im Hallenbad-Café den „Förderverein Panoramabad Arnbruck“ und wählten mit Angelika Leitermann (1. Vorsitzende), Thomas Kufner (2. Vorsitzender) und Maria Müller (Kassier) zugleich die Initiatoren des neuen Vereins an die Spitze. Beate Egner wurde zur Schriftführerin gewählt.
Als Beisitzer wurden Matthias Müller, Stefan Siebert und Robert Trum gewählt, als Kassenprüfer Jana Graßl und Antonia Triffo. Bürgermeister Hermann Brandl, der die Wahl zusammen mit 2. Bürgermeister Franz Kroiß und Gemeinderätin Rosemarie Kaeser leitete, dankte allen, die am Zustandekommen des neuen Vereins mitgewirkt hatten, weil damit die Verbundenheit der Bevölkerung mit dem Panoramabad als Stätte des Schulsports und der Erholung aller Altersgruppen deutlich zum Ausdruck komme.
Zuvor hatten Angelika Leitermann, Thomas Kufner und Maria Müller die Ziele des Vereins und seine Satzung erläutert: „Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schwimmsports und der öffentlichen Gesundheitspflege für alle Altersgruppen“ heißt es im Paragraf 2 der Satzung, in der auch die Grundlagen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Eintragung als e. V. ins Vereinsregister festgelegt wurden. „Außerdem will der Verein sicherstellen, dass nicht nur der Schulsport, sondern auch der Schwimmsport für alle Altersgruppen mit Kursen zum Schwimmen, Rettungsschwimmen, Seniorenschwimmen, Durchführung von Schwimmveranstaltungen und Gymnastik durchgeführt wird.“
Dafür braucht man Geld und das will der Verein durch Mitgliedsbeiträge (12 Euro für Einzelmitglieder, 30 Euro für Familien pro Jahr) sowie durch Veranstaltungen erwirtschaften, daneben nimmt man auch Spenden und andere Zuwendungen an, wobei man die Grundsätze der Gemeinnützigkeit und der Steuerbegünstigung zu beachten hat. Insgesamt umfasst die Satzung, die bereits fachlich geprüft worden war, sechs eng bedruckte Seiten. Sie wurde einstimmig beschlossen.
Um den Kontakt zu allen zu halten die mit dem Bad zu tun haben, wurde ein Beirat bestimmt: Bürgermeister Hermann Brandl (Gemeinde und Hausherr), Karl-Heinz Schedlbauer (Bademeister), Rosemarie Kaeser und Franz Kroiß (Gemeinderat), Margret Kilger (Grundschule), Theresa Leitermann (SV-Schwimmabteilung) und Antonia Triffo (Wasserwacht).
Dass die Initiative, für das Panoramabad aktiv zu arbeiten, auch außerhalb der Gemeinde Arnbruck große Wertschätzung erfährt, zeigte sich bei einer großen Gartenausstellung in Patersdorf, als der Förderverein aus den Händen der Brüder Anton, Hans-Dieter und Peter Wittenzellner eine 3.500-Euro-Spende (Erlös der Tombola) überreicht bekam. Leitermann: „Wir haben uns riesig darüber gefreut, dass wir so großartig unterstützt werden!“
Bildunterschrift:
Der „Förderverein Panoramabad Arnbruck“, der im Hallenbad-Café gegründet wurde, wählte auch gleich eine tatkräftige Vorstandschaft mit (von links) Bürgermeister Hermann Brandl, Antonia Triffo, Theresa Leitermann, Jana Graßl, Schriftführerin Beate Egner, 1. Vorsitzenden Angelika Leitermann, Stefan Siebert, 2. Vorsitzenden Thomas Kufner, Gemeinderat Robert Trum, Kassier Maria Müller, Matthias Müller, Gemeinderätin Rosemarie Kaeser und 2. Bürgermeister Franz Kroiß.
Hier zur Satzung
Hier zur Beitrittserklärung
Veröffentlicht am 18.08.2016
Schnelles Internet
Der Breitbandausbau in Arnbruck läuft bereits auf Hochtouren.
Nähere Informationen finden Sie HIER