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Kommunalwahlen 2026

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Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps

Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps

Sehenswürdigkeiten, Ausflugstipps und Meldungen zu aktuellen Veranstaltungen und Co. finden Sie selbstverständlich ebenfalls online, auf unserer Tourismusseite www.zellertal-online.de.
Schaun´s doch mal vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Hinweis Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A

Hinweis Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A

Umnutzung "Geiger-Mühle" zu einem Bürgerhaus mit Mühlenmuseum;
Gewerke Fenster und Eingangstüren, Metallbauarbeiten Glasoberlichte, Elektroarbeiten, Heizung, Lüftung und Sanitär

Die Gemeinde Arnbruck schreibt für die Umnutzung der "Geiger-Mühle" zu einem Bürgerhaus mit Mühlenmuseum die folgenden Leistungen nach VOB/A öffentlich bzw. beschränkt aus:

Die Vergabeunterlagen stehen auf www.aumass.de unter den o.a. Links zum Download bereit. Die Angebotseröffnungen sind für den 31. März 2026, ab 13.45 Uhr, terminiert.

 

Veröffentlicht am 26.02.2026

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Bekanntmachung der Verordnung der Gemeinde Arnbruck über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten

Bekanntmachung der Verordnung der Gemeinde Arnbruck über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten

Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 11. Februar 2026 eine Verordnung der Gemeinde Arnbruck über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten erlassen.

 

Die Verordnung stützt sich auf Art. 5 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 246, BayRS 8050-20-A); sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 5) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

 

 

Arnbruck, 18. Februar 2026

GEMEINDE ARNBRUCK

 

gez. Leitermann

Erste Bürgermeisterin

 

Der Text der Verordnung der Gemeinde Arnbruck über den Ladenschluss in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten kann hier heruntergeladen werden.

 

Veröffentlicht am 18.02.2026

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Bekanntmachung der Verordnung der Gemeinde Arnbruck über das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag

Bekanntmachung der Verordnung der Gemeinde Arnbruck über das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag

Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 11. Februar 2026 eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag erlassen.

 

Die Verordnung stützt sich auf Art. 6 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 246, BayRS 8050-20-A); sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 5) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

 

Arnbruck, 18. Februar 2026

GEMEINDE ARNBRUCK

gez. Leitermann

Erste Bürgermeisterin

 

Der Text der Verordnung kann hier heruntergeladen werden.

Veröffentlicht am 18.02.2026

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Kommunale Wärmeplanung - Nationale Klimaschutzinitiative

Kommunale Wärmeplanung - Nationale Klimaschutzinitiative

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Arnbruck ist fertiggestellt

Kommunale Wärmeplanung

Wärmeplanung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Kommunen


Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige Dienstleister gefördert. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planung- und Investitionssicherheit für alle Akteure.

Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.

Gefördert wird diese Maßnahme durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages zusammen mit der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld.

Die Gemeinde Arnbruck hat sich im Juli 2023 um die Förderung der kommunalen Wärmeplanung beworben und am 23.04.2024 einen Zuwendungsbescheid für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2025 erhalten.

Der Bewilligungszeitraum wurde im April 2025 auf Beantragung seitens der Gemeinde Arnbruck auf den 31.12.2025 verlängert.

Förderkennzeichen: 67K27197

Die Projektträgerschaft liegt bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH https://www.z-u-g.org/ und der Nationalen Klimaschutzinitiative (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Werkzeug, um die langfristige Transformation des Wärmesektors im Gemeindegebiet gestalten zu können. Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Die drei Haupthandlungsfelder der kommunalen Wärmeplanung sind dabei:

  1. Reduktion Wärmebedarf im Gebäudebestand
  2. Erneuerbare Wärmeversorgung über thermische Netze (Fernwärme / Nahwärme)
  3. Mit erneuerbaren Energien betriebene Einzelheizungen (wenn Wärmenetze technisch und ökonomisch nicht sinnvoll sind)

Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Arnbruck

Untenstehend finden sie die Eignungsprüfung zur kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Arnbruck nach §14 WPG, welche im weiteren Verlauf der Wärmeplanung Möglichkeiten für potenzielle Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiete aufweisen und für welche Ortsteile aufgrund von niedrigerer Wärmedichte und vorhandener Infrastruktur eine verkürzte Wärmeplanung mit vorwiegend dezentralen Versorgungsgebieten infrage kommt.
Veröffentlichung Eignungsprüfung


Veröffentlichung der Bestandsanalyse der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Arnbruck

Die Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung umfasst die Wärmeversorgung aller Gebäude in der Gemeinde Arnbruck. Ein wesentliches Ziel der Bestandsanalyse ist die Ermittlung des Energiebedarfs und der Treibhausgasemissionen, die auf den Wärmesektor zurückzuführen sind. Die räumliche Zuordnung der Verbrauchsdaten ermöglicht in Kombination mit dem erhobenen Wärmepotenzial eine Abschätzung der potenziellen zukünftigen Wärmedeckung. Untenstehend finden Sie die Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Arnbruck.
Bestandsanalyse

 

Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Arnbruck

Der Gemeinderat Arnbruck hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 die fertiggestellte Wärmeplanung der Gemeinde Arnbruck beschlossen. Die im Wärmeplan festgelegten Maßnahmen werden in den nächsten fünf Jahren von der Gemeinde Arnbruck betrachtet und nach Möglichkeit in konkreten Projekten umgesetzt. Im Jahr 2030 wird die bestehende kommunale Wärmeplanung überprüft und überarbeitet, um die Ziele an den neuen Sachstand anzupassen. Die kommunale Wärmeplanung und die Potenzialanalyse finden Sie untenstehend zum Download.
Kommunaler Wärmeplan
Potenzialanalyse


 



 

 

Veröffentlicht am 17.02.2026

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Mikrozensus

Mikrozensus

Mikrozensus 2026 startet: 130.000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Mikrozensus


Hinweis zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Hinweis zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Bekanntmachung der Gemeinde Arnbruck

Unter folgendem Link finden sie die Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten:

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten.


Wasserversorgung Arnbruck

Wasserversorgung Arnbruck

Bekanntgabe Ergebnisse Trinkwasseruntersuchungen

Die Gemeinde Arnbruck veröffentlicht an dieser Stelle die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Arnbruck und kommt damit ihrer Verpflichtung aus § 21 Abs. 1 Satz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach.

Auftraggeber:
Gemeinde Arnbruck
Gemeindezentrum 1
93471 Arnbruck

Auftragnehmer aktuell:
Labor Kneißler GmbH & Co. KG
Unterer Mühlweg 10
93133 Burglengenfeld

 

Veröffentlicht am 15.12.2025

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Leihgaben aus dem Regionalbudget

Leihgaben aus dem Regionalbudget

Seit 2021 konnten in der ILE Zellertal über das Regionalbudget zahlreiche Kleinprojekte gefördert und verwirklicht werden. Auflage für die Förderfähigkeit bei vielen Projekten war, dass sie während der Zweckbindungsfrist ohne Leihgebühr auch für andere Interessenten im Gebiet der ILE-Zellertal zur Verfügung stehen.
Ein Teil der bisher geförderten Artikel, Produkte, Gerätschaften wird im Bereich der ILE Zellertal auch verliehen.
Die Liste mit den Ansprechpartner finden Sie hier.

Allenfalls können eine geringe Aufwandsentschädigung bzw. Reinigungskosten verlangt werden.


KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement der Gemeinde Arnbruck

KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement der Gemeinde Arnbruck

Bewilligungszeitraum: 01.10.2021 bis 30.09.2023

Titel: KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement der Gemeinde Arnbruck

Bewilligungszeitraum: 01.10.2021 bis 30.09.2023

Förderkennzeichen: 03K17488

Beteiligte Partner:

  • Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Internet: https://www.fz-juelich.de/ptj
  • Veit Energie Consult GmbH, Lederinstraße 34, 94065 Waldkirchen, Internet: https://www.veit-energie.de/

Ziel und Inhalt:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Ziel ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten durch einen Klimaschutzmanager. Das Konzept soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Gemeinde verankern und als Vorbild für andere Gemeinden dienen. Es gilt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere relevante Akteursgruppen frühzeitig einzubinden. Das Klimaschutzkonzept soll aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und legt kurz- (ein bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung besagter THG-Emissionen fest. Die Inhalte des Klimaschutzkonzepts sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Gemeinde eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen.

Gesamtkosten:               156.412,84 Euro

Bundeszuschuss:            156.412,84 Euro

Weitere Informationen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

 

Veröffentlicht am 04.06.2024

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ILE Zellertal

ILE Zellertal

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Breitbandausbau in der Gemeinde Arnbruck im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Ansprechpartner: Herr Adi Schrötter, Tel.: 09945 941018,
E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.05.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Arnbruck nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Adi Schrötter (E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de)

Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
Download Nutzungsbedingungen Geodaten
Download Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (12.05.2021)
Die Gemeinde Arnbruck ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Arnbruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 02.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Download Markterkundung Bekanntmachung


Förderschritt 3: Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlichung am 31.08.2022

Download Ergebnis der Markterkundung

 

Veröffentlicht am 17.05.2021

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Förderverein Panoramabad Arnbruck

Förderverein Panoramabad Arnbruck

Beitritt ab sofort möglich

Geglückter Start für „Förderverein Panoramabad Arnbruck“

Angelika Leitermann und Thomas Kufner an die Vereinsspitze gewählt – 38 Gründungsmitglieder

38 Mitglieder gründeten im Hallenbad-Café den „Förderverein Panoramabad Arnbruck“ und wählten mit Angelika Leitermann (1. Vorsitzende), Thomas Kufner (2. Vorsitzender) und Maria Müller (Kassier) zugleich die Initiatoren des neuen Vereins an die Spitze. Beate Egner wurde zur Schriftführerin gewählt.

Als Beisitzer wurden Matthias Müller, Stefan Siebert und Robert Trum gewählt, als Kassenprüfer Jana Graßl und Antonia Triffo. Bürgermeister Hermann Brandl, der die Wahl zusammen mit 2. Bürgermeister Franz Kroiß und Gemeinderätin Rosemarie Kaeser leitete, dankte allen, die am Zustandekommen des neuen Vereins mitgewirkt hatten, weil damit die Verbundenheit der Bevölkerung mit dem Panoramabad als Stätte des Schulsports und der Erholung aller Altersgruppen deutlich zum Ausdruck komme.

Zuvor hatten Angelika Leitermann, Thomas Kufner und Maria Müller die Ziele des Vereins und seine Satzung erläutert: „Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schwimmsports und der öffentlichen Gesundheitspflege für alle Altersgruppen“ heißt es im Paragraf 2 der Satzung, in der auch die Grundlagen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Eintragung als e. V. ins Vereinsregister festgelegt wurden. „Außerdem will der Verein sicherstellen, dass nicht nur der Schulsport, sondern auch der Schwimmsport für alle Altersgruppen mit Kursen zum Schwimmen, Rettungsschwimmen, Seniorenschwimmen, Durchführung von Schwimmveranstaltungen und Gymnastik durchgeführt wird.“

Dafür braucht man Geld und das will der Verein durch Mitgliedsbeiträge (12 Euro für Einzelmitglieder, 30 Euro für Familien pro Jahr) sowie durch Veranstaltungen erwirtschaften, daneben nimmt man auch Spenden und andere Zuwendungen an, wobei man die Grundsätze der Gemeinnützigkeit und der Steuerbegünstigung zu beachten hat. Insgesamt umfasst die Satzung, die bereits fachlich geprüft worden war, sechs eng bedruckte Seiten. Sie wurde einstimmig beschlossen.

Um den Kontakt zu allen zu halten die mit dem Bad zu tun haben, wurde ein Beirat bestimmt: Bürgermeister Hermann Brandl (Gemeinde und Hausherr), Karl-Heinz Schedlbauer (Bademeister), Rosemarie Kaeser und Franz Kroiß (Gemeinderat), Margret Kilger (Grundschule), Theresa Leitermann (SV-Schwimmabteilung) und Antonia Triffo (Wasserwacht).

Dass die Initiative, für das Panoramabad aktiv zu arbeiten, auch außerhalb der Gemeinde Arnbruck große Wertschätzung erfährt, zeigte sich bei einer großen Gartenausstellung in Patersdorf, als der Förderverein aus den Händen der Brüder Anton, Hans-Dieter und Peter Wittenzellner eine 3.500-Euro-Spende (Erlös der Tombola) überreicht bekam. Leitermann: „Wir haben uns riesig darüber gefreut, dass wir so großartig unterstützt werden!“

Bildunterschrift:
Der „Förderverein Panoramabad Arnbruck“, der im Hallenbad-Café gegründet wurde, wählte auch gleich eine tatkräftige Vorstandschaft mit (von links) Bürgermeister Hermann Brandl, Antonia Triffo, Theresa Leitermann, Jana Graßl, Schriftführerin Beate Egner, 1. Vorsitzenden Angelika Leitermann, Stefan Siebert, 2. Vorsitzenden Thomas Kufner, Gemeinderat Robert Trum, Kassier Maria Müller, Matthias Müller, Gemeinderätin Rosemarie Kaeser und 2. Bürgermeister Franz Kroiß.
Hier zur Satzung
Hier zur Beitrittserklärung

Veröffentlicht am 18.08.2016

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Schnelles Internet

Schnelles Internet

Der Breitbandausbau in Arnbruck läuft bereits auf Hochtouren.
Nähere Informationen finden Sie HIER