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29. Arnbrucker Weihnachtsmarkt - Samstag, 16. Dezember 2023

29. Arnbrucker Weihnachtsmarkt - Samstag, 16. Dezember 2023

Samstag, 16. Dezember 2023

Ab 14.00 Uhr in Arnbruck am Dorfplatz

Nähere Informationen HIER

Veröffentlicht am 24.11.2023

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Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Breitbandausbau in der Gemeinde Arnbruck im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Ansprechpartner: Herr Adi Schrötter, Tel.: 09945 941018,
E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.05.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Arnbruck nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Adi Schrötter (E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de)

Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
Download Nutzungsbedingungen Geodaten
Download Verpflichtungserklärung Geodaten

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (12.05.2021)
Die Gemeinde Arnbruck ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Arnbruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 02.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Download Markterkundung Bekanntmachung


Förderschritt 3: Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlichung am 31.08.2022

Download Ergebnis der Markterkundung

 

Veröffentlicht am 17.05.2021

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Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps

Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps

Sehenswürdigkeiten, Ausflugstipps und Meldungen zu aktuellen Veranstaltungen und Co. finden Sie selbstverständlich ebenfalls online, auf unserer Tourismusseite www.zellertal-online.de.
Schaun´s doch mal vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Bebauungsplan "Kirchenfelder" - Deckblatt Nr. 07

Bebauungsplan

Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes "Kirchenfelder" der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 07
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 17. März 2021 beschlossen, den seit 20. Februar 1984 rechtskräftigen Bebauungsplan "Kirchenfelder" mit Deckblatt Nr. 07 nach den Vorschriften der §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. In der Sitzung am 02. Februar 2022 hat der Gemeinderat Arnbruck beschlossen, dass die Änderung des Bebauungsplanes durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen soll. Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen.

Im Zeitraum vom 13. Mai 2022 bis 27. Juni 2022 haben Betroffene (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB) Stellungnahmen eingereicht, welche in der Sitzung am 06. Juli 2022 behandelt wurden. In dieser Sitzung wurde zudem beschlossen, ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Im Zeitraum vom 19. Juli 2022 bis 05. August 2022 haben Betroffene (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB) Stellungnahmen eingereicht, welche in der Sitzung am 14. September 2022 behandelt wurden. In der Sitzung am 24.05.2023 wurde eine weitere Stellungnahme behandelt.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 hat der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss (als Ferienausschuss) in der Sitzung am 02. August 2023 beschlossen, das Bauleitplanverfahren vom beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ins Regelverfahren überzuleiten und die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich betrifft die Fl.Nrn. 369, 370, 370/1 und 371 der Gemarkung Arnbruck und kann der folgenden zeichnerischen Darstellung (Übersichtsplan) entnommen werden:

Städtebauliche Ziele

Zweck und Ziel der Satzung ist es, einer weiteren Bauentwicklung im geplanten Satzungsbereich im Sinne einer städtebaulichen Ordnung gerecht zu werden. Die geplante Bebauung fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Gebäudestruktur ein. Die geplanten Baukörper sollen sich der Bebauung des bestehenden Bebauungsplans sowie der näheren Umgebung anpassen und als Erweiterung der Siedlungseinheit dienen. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung wird auch durch die Änderung von textlichen Festsetzungen erreicht. Aus städtebaulicher Sicht bieten die Flächen die Möglichkeit einer angemessenen Weiterentwicklung der bislang entwickelten Ortsstruktur.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Lebensräume, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch

Lärm:
Landwirtschaftliche Nutzung; Lagerplatz; potenzielle Immissionskonflikte; Sportplatz; baubedingte Beeinträchtigungen;

Erholung:
Landwirtschaftliche Nutzung; Lagerplatz; Erholungsfunktion; optische Störung; baubedingte Auswirkungen; örtlicher Wanderweg und Radweg;

Arten und Lebensräume

Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen; Lagerplatz; nicht innerhalb Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald; keine amtlich kartierten Biotope und gesetzlich geschützten Biotope; keine Gehölzpflanzungen; keine Nachweise Artenschutzkartierung; potenzielle Lebensräume für Wiesenbrüter beeinträchtigt durch Verkehrswege und hügelige Landschaftssilhouette – keine Lebensräume und Bruthabitate der bodenbrütenden Vogelarten anzunehmen; potenzielle Quartiersbäume für Fledermäuse und höhlenbrütenden Vogelarten nicht vorhanden; keine Steinriegel oder ähnliches als Habitatstruktur für Reptilien; keine geeigneten Habitate für Biber, Fischotter oder Haselmaus; Laichgewässer, Überwinterungs- oder Sommerlebensräume nicht vorhanden; Gehölzbereiche und Gehölzränder mit Saumbereichen nicht vorhanden; Abtragungen und großflächige Neugestaltung des Oberbodens; Versiegelung; dauerhafte Veränderung Bodenstruktur; Rodung Waldfläche; Landschaftsbild; Verzicht Dünger und Pflanzenschutzmittel;

Boden

Lebensraumfunktion; Naturhaushalt mit Wasser- und Nährstoffkreisläufen; Abbau-, Ausgleichs und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften; Schutz Grundwasser; land- und forstwirtschaftliche Nutzung; Archiv der Natur- und Kulturgeschichte; ohne kulturhistorische Bedeutung; anthropogen geprägter Boden; fast ausschließlich Braunerde aus skelettführendem (Krypto-)Lehm (Lösslehm, Granit oder Gneis) mit der Bezeichnung 744 vorhanden; Gelände; Abtrag Oberboden; Veränderung Bodenstruktur; Eingriff in tieferliegende und bisher unbeeinflusste Bodenschichten durch Unterkellerung der Gebäude; Bodenab- und auftrag; Versiegelung Flächen; Verlust landwirtschaftliche Produktionsfläche; Verlust Lebensraum Tiere und Pflanzen; Verlust Filterfunktion; Einfluss Bodenwassergehalt und Grundwasserneubildung; Geringerer-Mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad;

Wasser

Wasserschutzgebiete oder Brunnennutzungen nicht vorhanden; kein Überschwemmungsgebiet; Entfernung nächstliegende wassersensible Bereich ca. 200m; Veränderung Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung der oberen Bodenschichten; Verringerung Rückhaltevolumen des belebten Bodens; Erhöhung Oberflächenabfluss; Schichtenwasser; Eingriff Grundwasser;

Klima und Luft

Raues Klima; Jahresdurchschnittstemperatur 8°C; Jährliche Niederschlagsmenge ca. 950-1.050 mm; keine nachweisbare besondere Funktion für Lokalklima; keine kleinklimatisch wirksamen Luftaustauschbahnen; temporäre Belastungen durch Staubentwicklung, An- und Abtransport; Temporäre, geringe Belastung für Kleinklima und Lufthygiene; Luftaustausch möglich; Bebauungen keine spürbaren, signifikanten klimatischen Effekte hinsichtlich relevanter Emissionen, des Windgeschehens oder des Kaltluftabflusses; Sonneneinstrahlung auf versiegelte Flächen; schnelleres Aufheizen und höhere Oberflächentemperatur; lokal begrenzte Veränderungen Mikroklima; keine messbaren Veränderungen zu erwarten;

Landschaft

Intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche; nicht innerhalb LSG; Anschluss an Sieglungsbereich; Sportanlage; optische Störungen in Bauphase; Landschaftsbild; anthropogene Element; Eingrünung; Vorbelastung durch anschließende Wohnbebauung;

Kultur- und Sachgüter

Schutz- und erhaltenswürdige Kultur- und Sachgüter nicht vorhanden;

Ferner liegen auch Informationen zur naturschutzrechtlichen Bewertung sowie der Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich vor. 

Außerdem sind vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen verfügbar:

  • Brandschutzdienststelle Landkreis Regen vom 15.05.2022 zum Brandschutz
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen vom 16.05.2022 zu Waldflächen
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen vom 18.05.2022 zu Immissionen, Landwirtschaft und Tierhaltung sowie Bepflanzung
  • Bürger 1 vom 30.05.2022 zu Zufahrt Sportplatz
  • Deutsche Telekom Technik GmbH zu Erschließung und Bepflanzung
  • Bayernwerk Netz GmbH vom 01.06.2022 zu Erschließung, Bebauung und Bepflanzung
  • Regierung von Niederbayern vom 07.06.2022 zu Flächenausweisung
  • Landratsamt Regen – Gesundheitsamt vom 08.06.2022 zu Wasserversorgung
  • Bürger 1 vom 23.06.2022 zu Grünfläche und Spielplatz
  • Landratsamt Regen – Untere Naturschutzbehörde vom 15.06.2022 zu Eingrünung, Bepflanzung und Landschaftsbild
  • Landratsamt Regen – Kreisbaumeister vom 22.06.2022 zu Bebauung, Eingrünung und Erschließung
  • Bürger 2 vom 25.07.2022 zu Bebauung
  • Brandschutzdienststelle Landkreis Regen vom 02.08.2022 zum Brandschutz
  • Bürger 1 vom 05.08.2022 zu Zufahrt Sportplatz, Spielplatz und Bebauung
  • Landratsamt Regen – Kreisbaumeister vom 03.08.2022 zu Erschließung und Bebauung
  • Wasserversorgung Bayerischer Wald vom 28.04.2023 zu Erschließung, Bebauung und Bepflanzung

Der vorliegende Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Kirchenfelder“ mit Deckblatt Nr. 07 wurde von Ingenieurkontor BLWS Bauwesen GmbH & Co. KG aus Bodenmais erarbeitet. Die Unterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und des Umweltberichts können

bis einschließlich 08. Januar 2024

über den Internetauftritt der Gemeinde Arnbruck unter www.arnbruck.de/de/aktuelles-und-service/neues-aus-arnbruck eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 13) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauamt@arnbruck.landkreis-regen.de abgegeben werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich bei der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck oder während der Dienststunden zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Gemeinde Arnbruck unter www.arnbruck.de/de/service/datenschutz.

Arnbruck, 27. November 2023
GEMEINDE ARNBRUCK
gez. Leitermann
Erste Bürgermeisterin

Hinweis:
Das Deckblatt Nr. 07 mit Begründung und Umweltbericht können hier eingesehen werden.

 

Veröffentlicht am 27.11.2023

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Wasserversorgung Arnbruck

Wasserversorgung Arnbruck

Bekanntgabe Ergebnisse Trinkwasseruntersuchungen

Die Gemeinde Arnbruck veröffentlicht an dieser Stelle die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Arnbruck und kommt damit ihrer Verpflichtung aus § 21 Abs. 1 Satz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach.

Auftraggeber:
Gemeinde Arnbruck
Gemeindezentrum 1
93471 Arnbruck

Auftragnehmer aktuell:
Labor Kneißler GmbH & Co. KG
Unterer Mühlweg 10
93133 Burglengenfeld

 

Veröffentlicht am 12.05.2023

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ILE Zellertal

ILE Zellertal

Bekanntmachung zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Bekanntmachung zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

Zur Bekanntmachung
 

Veröffentlicht am 31.01.2023

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Förderverein Panoramabad Arnbruck

Förderverein Panoramabad Arnbruck

Beitritt ab sofort möglich

Geglückter Start für „Förderverein Panoramabad Arnbruck“

Angelika Leitermann und Thomas Kufner an die Vereinsspitze gewählt – 38 Gründungsmitglieder

38 Mitglieder gründeten im Hallenbad-Café den „Förderverein Panoramabad Arnbruck“ und wählten mit Angelika Leitermann (1. Vorsitzende), Thomas Kufner (2. Vorsitzender) und Maria Müller (Kassier) zugleich die Initiatoren des neuen Vereins an die Spitze. Beate Egner wurde zur Schriftführerin gewählt.

Als Beisitzer wurden Matthias Müller, Stefan Siebert und Robert Trum gewählt, als Kassenprüfer Jana Graßl und Antonia Triffo. Bürgermeister Hermann Brandl, der die Wahl zusammen mit 2. Bürgermeister Franz Kroiß und Gemeinderätin Rosemarie Kaeser leitete, dankte allen, die am Zustandekommen des neuen Vereins mitgewirkt hatten, weil damit die Verbundenheit der Bevölkerung mit dem Panoramabad als Stätte des Schulsports und der Erholung aller Altersgruppen deutlich zum Ausdruck komme.

Zuvor hatten Angelika Leitermann, Thomas Kufner und Maria Müller die Ziele des Vereins und seine Satzung erläutert: „Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schwimmsports und der öffentlichen Gesundheitspflege für alle Altersgruppen“ heißt es im Paragraf 2 der Satzung, in der auch die Grundlagen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Eintragung als e. V. ins Vereinsregister festgelegt wurden. „Außerdem will der Verein sicherstellen, dass nicht nur der Schulsport, sondern auch der Schwimmsport für alle Altersgruppen mit Kursen zum Schwimmen, Rettungsschwimmen, Seniorenschwimmen, Durchführung von Schwimmveranstaltungen und Gymnastik durchgeführt wird.“

Dafür braucht man Geld und das will der Verein durch Mitgliedsbeiträge (12 Euro für Einzelmitglieder, 30 Euro für Familien pro Jahr) sowie durch Veranstaltungen erwirtschaften, daneben nimmt man auch Spenden und andere Zuwendungen an, wobei man die Grundsätze der Gemeinnützigkeit und der Steuerbegünstigung zu beachten hat. Insgesamt umfasst die Satzung, die bereits fachlich geprüft worden war, sechs eng bedruckte Seiten. Sie wurde einstimmig beschlossen.

Um den Kontakt zu allen zu halten die mit dem Bad zu tun haben, wurde ein Beirat bestimmt: Bürgermeister Hermann Brandl (Gemeinde und Hausherr), Karl-Heinz Schedlbauer (Bademeister), Rosemarie Kaeser und Franz Kroiß (Gemeinderat), Margret Kilger (Grundschule), Theresa Leitermann (SV-Schwimmabteilung) und Antonia Triffo (Wasserwacht).

Dass die Initiative, für das Panoramabad aktiv zu arbeiten, auch außerhalb der Gemeinde Arnbruck große Wertschätzung erfährt, zeigte sich bei einer großen Gartenausstellung in Patersdorf, als der Förderverein aus den Händen der Brüder Anton, Hans-Dieter und Peter Wittenzellner eine 3.500-Euro-Spende (Erlös der Tombola) überreicht bekam. Leitermann: „Wir haben uns riesig darüber gefreut, dass wir so großartig unterstützt werden!“

Bildunterschrift:
Der „Förderverein Panoramabad Arnbruck“, der im Hallenbad-Café gegründet wurde, wählte auch gleich eine tatkräftige Vorstandschaft mit (von links) Bürgermeister Hermann Brandl, Antonia Triffo, Theresa Leitermann, Jana Graßl, Schriftführerin Beate Egner, 1. Vorsitzenden Angelika Leitermann, Stefan Siebert, 2. Vorsitzenden Thomas Kufner, Gemeinderat Robert Trum, Kassier Maria Müller, Matthias Müller, Gemeinderätin Rosemarie Kaeser und 2. Bürgermeister Franz Kroiß.
Hier zur Satzung
Hier zur Beitrittserklärung

Veröffentlicht am 18.08.2016

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Schnelles Internet

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Der Breitbandausbau in Arnbruck läuft bereits auf Hochtouren.
Nähere Informationen finden Sie HIER