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Kommunalwahlen 2026
Hier können alle Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen 2026 eingesehen werden:
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
- Bekanntmachung der eingereichen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin/des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
Veröffentlicht am 09.12.2025
Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps
Sehenswürdigkeiten, Ausflugstipps und Meldungen zu aktuellen Veranstaltungen und Co. finden Sie selbstverständlich ebenfalls online, auf unserer Tourismusseite www.zellertal-online.de.
Schaun´s doch mal vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Sitzung Gemeinderat
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Arnbruck findet am Mittwoch, 14. Januar 2026, um 19.00 Uhr, im Rathaus in Arnbruck (Sitzungszimmer) statt.
Flächennutzungsplan Arnbruck - Änderung mit Deckblatt Nr. 27
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Arnbruck mit Deckblatt Nr. 27 im Bereich "Gutendorf"
Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bekanntmachungstext kann hier eingesehen werden.
Die Unterlagen können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
Flächennutzungsplan Arnbruck - Bereich Gutendorf, Deckblatt Nr. 27
Begründung Flächennutzungsplan Arnbruck - Bereich Gutendorf, Deckblatt Nr. 27
Zusammenfassende Erklärung Flächennutzungsplan Arnbruck - Bereich Gutendorf, Deckblatt Nr. 27
Veröffentlicht am 07.01.2026
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Bekanntmachung der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Arnbruck (BGS-EWS)
Der Gemeinderat Arnbruck hat in der Sitzung am 03. Dezember 2025 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Arnbruck (BGS-EWS) erlassen.
Die Satzung stützt sich auf Art. 5, Art. 8 und Art. 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG); sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und liegt im Rathaus der Gemeinde Arnbruck, Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck (Zimmer Nr. 6), während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Arnbruck, 23. Dezember 2025
GEMEINDE ARNBRUCK
gez. Leitermann
Erste Bürgermeisterin
Der Text der Änderungssatzung kann hier heruntergeladen werden.
Veröffentlicht am 23.12.2025
Wasserversorgung Arnbruck
Bekanntgabe Ergebnisse Trinkwasseruntersuchungen
Die Gemeinde Arnbruck veröffentlicht an dieser Stelle die Ergebnisse der regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Arnbruck und kommt damit ihrer Verpflichtung aus § 21 Abs. 1 Satz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nach.
Auftraggeber:
Gemeinde Arnbruck
Gemeindezentrum 1
93471 Arnbruck
Auftragnehmer aktuell:
Labor Kneißler GmbH & Co. KG
Unterer Mühlweg 10
93133 Burglengenfeld
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I / 2018
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II / 2018
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III / 2018
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV / 2018
- Rohwasseranalysen 2018
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I / 2019
- Radonanalyse nach Zuleitung Quelle Asperhöhe 1 / 4
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II / 2019
- Radonanalyse nach Zuleitung Quelle Asperhöhe 2 / 4
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III / 2019
- Radonanalyse nach Zuleitung Quelle Asperhöhe 3 / 4
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV / 2019
- Radonanalyse nach Zuleitung Quelle Asperhöhe 4 / 4
- Rohwasseranalysen 2019
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I / 2020
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II / 2020
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2020
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2020
- Rohwasseranalysen 2020
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2021
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2021
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2021
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2021
- Rohwasseranalysen 2021
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2022
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2022
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2022
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2022
- Rohwasseranalysen 2022
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2023
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2023 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2023
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2023 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2023
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2023 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2023 - WBW Flugplatz
- Rohwasseranalysen 2023
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2024 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2024 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2024 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2024 - WBW Flugplatz
- Rohwasseranalysen 2024
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2025
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal I/2025 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2025
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal II/2025 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2025
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal III/2025 - WBW Flugplatz
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2025
- Trinkwasseruntersuchungen Quartal IV/2025 - WBW Flugplatz
- Rohwasseranalysen 2025
Veröffentlicht am 15.12.2025
Festsetzung Grundsteuer 2026
Bekanntmachung öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 hat sich der Hebesatz bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B nicht verändert, so dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird.
Der vollständige Bekanntmachungstext der Steuerfestsetzung kann hier abgerufen werden.
Veröffentlicht am 10.12.2025
Mikrozensus - Halbzeit
Leihgaben aus dem Regionalbudget
Seit 2021 konnten in der ILE Zellertal über das Regionalbudget zahlreiche Kleinprojekte gefördert und verwirklicht werden. Auflage für die Förderfähigkeit bei vielen Projekten war, dass sie während der Zweckbindungsfrist ohne Leihgebühr auch für andere Interessenten im Gebiet der ILE-Zellertal zur Verfügung stehen.
Ein Teil der bisher geförderten Artikel, Produkte, Gerätschaften wird im Bereich der ILE Zellertal auch verliehen.
Die Liste mit den Ansprechpartner finden Sie hier.
Allenfalls können eine geringe Aufwandsentschädigung bzw. Reinigungskosten verlangt werden.
KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement der Gemeinde Arnbruck
Bewilligungszeitraum: 01.10.2021 bis 30.09.2023
Titel: KSI: Integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement der Gemeinde Arnbruck
Bewilligungszeitraum: 01.10.2021 bis 30.09.2023
Förderkennzeichen: 03K17488
Beteiligte Partner:
- Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Internet: https://www.fz-juelich.de/ptj
- Veit Energie Consult GmbH, Lederinstraße 34, 94065 Waldkirchen, Internet: https://www.veit-energie.de/
Ziel und Inhalt:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Ziel ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten durch einen Klimaschutzmanager. Das Konzept soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Gemeinde verankern und als Vorbild für andere Gemeinden dienen. Es gilt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere relevante Akteursgruppen frühzeitig einzubinden. Das Klimaschutzkonzept soll aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Potentiale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und legt kurz- (ein bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung besagter THG-Emissionen fest. Die Inhalte des Klimaschutzkonzepts sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Gemeinde eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen.
Gesamtkosten: 156.412,84 Euro
Bundeszuschuss: 156.412,84 Euro
Weitere Informationen: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Veröffentlicht am 04.06.2024
ILE Zellertal
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Breitbandausbau in der Gemeinde Arnbruck im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Ansprechpartner: Herr Adi Schrötter, Tel.: 09945 941018,
E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.05.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Arnbruck nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Adi Schrötter (E-Mail: ordnungsamt@arnbruck.landkreis-regen.de)
Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
Download Nutzungsbedingungen Geodaten
Download Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (12.05.2021)
Die Gemeinde Arnbruck ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Arnbruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 02.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Download Markterkundung Bekanntmachung
Förderschritt 3: Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlichung am 31.08.2022
Download Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlicht am 17.05.2021
Förderverein Panoramabad Arnbruck
Beitritt ab sofort möglich
Geglückter Start für „Förderverein Panoramabad Arnbruck“
Angelika Leitermann und Thomas Kufner an die Vereinsspitze gewählt – 38 Gründungsmitglieder
38 Mitglieder gründeten im Hallenbad-Café den „Förderverein Panoramabad Arnbruck“ und wählten mit Angelika Leitermann (1. Vorsitzende), Thomas Kufner (2. Vorsitzender) und Maria Müller (Kassier) zugleich die Initiatoren des neuen Vereins an die Spitze. Beate Egner wurde zur Schriftführerin gewählt.
Als Beisitzer wurden Matthias Müller, Stefan Siebert und Robert Trum gewählt, als Kassenprüfer Jana Graßl und Antonia Triffo. Bürgermeister Hermann Brandl, der die Wahl zusammen mit 2. Bürgermeister Franz Kroiß und Gemeinderätin Rosemarie Kaeser leitete, dankte allen, die am Zustandekommen des neuen Vereins mitgewirkt hatten, weil damit die Verbundenheit der Bevölkerung mit dem Panoramabad als Stätte des Schulsports und der Erholung aller Altersgruppen deutlich zum Ausdruck komme.
Zuvor hatten Angelika Leitermann, Thomas Kufner und Maria Müller die Ziele des Vereins und seine Satzung erläutert: „Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Schwimmsports und der öffentlichen Gesundheitspflege für alle Altersgruppen“ heißt es im Paragraf 2 der Satzung, in der auch die Grundlagen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und der Eintragung als e. V. ins Vereinsregister festgelegt wurden. „Außerdem will der Verein sicherstellen, dass nicht nur der Schulsport, sondern auch der Schwimmsport für alle Altersgruppen mit Kursen zum Schwimmen, Rettungsschwimmen, Seniorenschwimmen, Durchführung von Schwimmveranstaltungen und Gymnastik durchgeführt wird.“
Dafür braucht man Geld und das will der Verein durch Mitgliedsbeiträge (12 Euro für Einzelmitglieder, 30 Euro für Familien pro Jahr) sowie durch Veranstaltungen erwirtschaften, daneben nimmt man auch Spenden und andere Zuwendungen an, wobei man die Grundsätze der Gemeinnützigkeit und der Steuerbegünstigung zu beachten hat. Insgesamt umfasst die Satzung, die bereits fachlich geprüft worden war, sechs eng bedruckte Seiten. Sie wurde einstimmig beschlossen.
Um den Kontakt zu allen zu halten die mit dem Bad zu tun haben, wurde ein Beirat bestimmt: Bürgermeister Hermann Brandl (Gemeinde und Hausherr), Karl-Heinz Schedlbauer (Bademeister), Rosemarie Kaeser und Franz Kroiß (Gemeinderat), Margret Kilger (Grundschule), Theresa Leitermann (SV-Schwimmabteilung) und Antonia Triffo (Wasserwacht).
Dass die Initiative, für das Panoramabad aktiv zu arbeiten, auch außerhalb der Gemeinde Arnbruck große Wertschätzung erfährt, zeigte sich bei einer großen Gartenausstellung in Patersdorf, als der Förderverein aus den Händen der Brüder Anton, Hans-Dieter und Peter Wittenzellner eine 3.500-Euro-Spende (Erlös der Tombola) überreicht bekam. Leitermann: „Wir haben uns riesig darüber gefreut, dass wir so großartig unterstützt werden!“
Bildunterschrift:
Der „Förderverein Panoramabad Arnbruck“, der im Hallenbad-Café gegründet wurde, wählte auch gleich eine tatkräftige Vorstandschaft mit (von links) Bürgermeister Hermann Brandl, Antonia Triffo, Theresa Leitermann, Jana Graßl, Schriftführerin Beate Egner, 1. Vorsitzenden Angelika Leitermann, Stefan Siebert, 2. Vorsitzenden Thomas Kufner, Gemeinderat Robert Trum, Kassier Maria Müller, Matthias Müller, Gemeinderätin Rosemarie Kaeser und 2. Bürgermeister Franz Kroiß.
Hier zur Satzung
Hier zur Beitrittserklärung
Veröffentlicht am 18.08.2016
Schnelles Internet
Der Breitbandausbau in Arnbruck läuft bereits auf Hochtouren.
Nähere Informationen finden Sie HIER













