geschichte

von arnbruck.

Arnbruck, eine Gründung der Grafen von Bogen, kam durch eine Schenkung Bertholds III. an das Kloster Niederaltaich.

König Otto IV. plante 1208 einen Romzug, um dort die Kaiserkrone zu erlangen. Auch die Grafen von Bogen waren dazu aufgefordert. Dazu benötigten sie Geld, denn die Begleiter Ottos mussten ihre Wehrhaftmachung und die Reise selber finanzieren. Von Abt Poppo von Niederaltaich erhielten sie 70 Pfund Pfennige und auch Berthold zeigte sich erkenntlich. Am 09. Juni 1209 übergab er im Beisein seiner Brüder dem Abt Poppo aus Dankbarkeit für die erbrachten Leistungen die Mutterkirche zu Arnbruck mit deren Filialkirchen Böbrach, Sackenried und Wettzell mit dem Patronatsrecht und dem Zehenten. Zur Schenkung gehörte außerdem das Dorf Arnbruck mit allen kirchlichen und gräflichen Leibeigenen und Zugehörungen. Über all das stellte Berthold dem Kloster am 9. Juni 1209 eine Urkunde mit Siegel aus.

Als Zeugen der Schenkung nennt die Urkunde 50 Ministerialen, 9 Pfarrer und 5 Äbte. Unter den Pfarrern waren Sighart von Geiersthal, Dietrich von Viechtach und Dietrich von Arnbruck.

Endgültig ging Arnbruck jedoch erst 1242 in den Besitz des Klosters über.

Arnbruck entwickelte sich schon früh zur Hofmark und behielt bis zur Säkularisation 1803 den Rechtsstatus einer Hofmark in geistlichem Besitz bei. (Säkularisation bedeutet allgemein die Überführung kirchlicher Besitztümer in weltliche Hände).

Im November 1802 wurden die klösterlichen Beamten und die Belegschaft des Klosters Niederaltaich aus dem Klosterdienst entlassen und provisorisch in kurfürstliche Dienste genommen. Die ehemalige Klosterhofmark wurde somit kurbayerisch und dem Landgericht Viechtach eingegliedert. Grundherr war jetzt der bayerische Kurfürst. Die Arnbrucker blieben aber im Besitz ihrer Hofstellen. Die Abgaben mussten nun an das Rentamt Viechtach entrichtet werden (2 Teile des großen Zehenten, 1 Teil ging weiter an den Pfarrhof). 1818 wurden vom damaligen Landgericht Viechtach 26 Gemeinden gebildet. Für Arnbruck wurde letzten Endes die Bildung einer großen Gemeinde Arnbruck, Hötzelsried, Kaitersbach und Rappendorf ohne Sindorf und Riedl in die Tat umgesetzt. Am 30. September fanden die Gemeindewahlen statt. Es wurden ein Gemeindevorsteher, ein Gemeindepfleger, ein Stiftungspfleger und Gemeindebevollmächtigte gewählt.
Die Dienste des Gemeindeschreibers übernahm der Schullehrer.

Am 29.April 1869 wurde eine neue Gemeindeordnung erlassen. Diese erkannte erstmals das kommunale Selbstverwaltungsrecht im heutigen Sinne an.

Ab dem 01.01.1897 kamen die Ortschaften Leckern, Kaitersbach und Stockmühle nebst zugehörigen Fluren zur Gemeinde Wettzell. Als Gründe gab man die besseren Verkehrsverhältnisse und die Zugehörigkeit zum Pfarr- und Schulverband Wettzell an.

Mit Wirkung vom 01. Mai 1978 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Zellertal mit Sitz in Arnbruck aus den Gemeinden Drachselsried und Arnbruck gebildet. Zugleich wurden aus der ehemaligen Gemeinde Niederndorf die Gemeindeteile Sindorf, Streit, Riedl , Niederndorf und Gutendorf in die Gemeinde Arnbruck eingegliedert. Mit Wirkung vom 31.12.1979 wurde die Verwaltungsgemeinschaft wieder aufgelöst. Damit waren beide Gemeinden wieder selbstständig.